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[政治] Missbrauchte Verbrechen

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发表于 2009-11-15 20:14 | 显示全部楼层 |阅读模式
http://www.zeit.de/2009/47/A-Wehrmacht-Untersuchungsstelle



Missbrauchte VerbrechenDie »Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts« war nicht viel mehr als eine Hilfstruppe der NS-Propaganda
© Hulton Archive/Getty Images
September 1939: Deutsche Soldaten in Polen

Mitte September 1939, wenige Tage nach dem deutschen Überfall aufPolen, erscheint in den Verordnungsblättern von Heer, Luftwaffe undMarine ein auf den 4. des Monats datierter Erlass des Chefs desOberkommandos der Wehrmacht (OKW), Wilhelm Keitel, mit dem er bei derRechtsabteilung des OKW eine »Wehrmacht-Untersuchungsstelle fürVerletzungen des Völkerrechts« einrichtet. Ihr Auftrag lautet, »die vonden gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutscheWehrmachtangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrechtfestzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutscheWehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Anschuldigungen aufzuklären«.
Eine paradoxe Situation: Ausgerechnet in jener Kommandobehörde, diewenig später den Truppen mit mörderischen Anordnungen wie demKriegsgerichtsbarkeitserlass und dem Kommissarbefehl den Weg in denVernichtungskrieg weisen wird, entsteht so eine Stelle, die sichhauptamtlich mit Kriegsverbrechen auseinandersetzen soll. Hatte sichdamit etwa – wie von konservativen Historikern behauptet – mitten inHitlers militärischer Schaltzentrale eine Zelle redlicher, aberohnmächtiger Juristen etabliert?
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Kaum. Ein Blick in die erhaltenen Akten der Untersuchungsstellelässt sie schnell als eine Dienerin der NS-Propaganda erkennen. Denntatsächlich wurden hier alle Befunde über tatsächliche oder mutmaßlicheKriegsrechtsverletzungen der Gegner des »Dritten Reiches« nuraufgenommen, um eigenes Handeln zu rechtfertigen und die Alliiertenmoralisch zu diskreditieren.
Bis unmittelbar vor dem Überfall auf Polen hatte die NS-Führung dieDiskriminierung der deutschen Minderheit in Polen in krasserÜberzeichnung zu Gräueltaten umgedeutet, um die Kriegsstimmung im Reichzu befeuern und zugleich den bevorstehenden Angriff international zurechtfertigen. Nach Kriegsbeginn galt es, diese Vorwürfe zu belegen undBelastungsmaterial zu sammeln.
Eine Basis hierfür boten Berichte über die polnischen Gewalttatengegen deutsche Mitbürger, die sich nun, gleich nach dem Einmarsch,tatsächlich ereignet hatten, wie am 3. September in Bydgoszcz(Bromberg). Die Untersuchungsstelle begann damit, Aussagen und Berichtevon Zeugen zusammenzutragen. Das Material wurde an dasPropagandaministerium und das Auswärtige Amt weitergeleitet. Im Mai1940 veröffentlichten die beiden Ministerien dann ihre Dokumente polnischer Grausamkeiten.Freilich genügte ihnen die von den Wehrmachtermittlern festgestellteZahl von 5437 zivilen deutschen Opfern polnischer Übergriffe nicht.Anfang Februar 1940 erging eine Anweisung des Innenministeriums, dieZahl von insgesamt 58000 Toten »allein als verbindlich anzusehen«.
Gräuelberichte und Opferstatistiken im Propagandakampf – das warnicht neu. 1914 hatten die Militärs in Deutschland gelernt, dass eineentsprechende »Verwertung« von Kriegsverbrechen zu einer scharfen Waffewerden konnte. Schon in den ersten Tagen des deutschen Überfalls aufdas neutrale Belgien kam es zu Gewaltexzessen der Invasionstruppen,mehrere Tausend belgische Zivilisten wurden getötet. Im Augustbeziehungsweise im September 1914 entstanden zunächst in Belgien, dannin Frankreich und wenig später auch in England staatliche Stellen zurDokumentation deutscher Kriegsverbrechen. Sie dienten vor allem dazu,Journalisten und amtliche Propaganda mit Informationen zu versorgen.Die Presse machte davon gern Gebrauch und produzierte monströseSensationsgeschichten, hinter denen der Charakter und die Dimension dertatsächlichen Verbrechen indes schnell verschwammen.



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 楼主| 发表于 2009-11-15 20:15 | 显示全部楼层
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Der Feldzug gegen die Sowjetunion wird als Verteidigungskrieg dargestellt

Dem hatte das Reich wenig entgegenzusetzen. Immerhin nahm im Oktober 1914 eine »Militär-Untersuchungsstelle für die Verletzung des Kriegsrechts« im preußischen Kriegsministerium ihre Arbeit auf. Sie sollte der deutschen Gegenpropaganda Material beschaffen, um die Beschuldigungen zu widerlegen und mithilfe eigenen Belastungsmaterials entsprechend zu kontern. Zu diesem Zweck gab man Denkschriften »nur für den Dienstgebrauch« heraus, die zunächst die belgischen Vorwürfe entkräften sollten. Erst später verlegte man sich auf die Dokumentation gegnerischer Kriegsverbrechen.

So enthielten etwa die Kriegsrechtsverstöße englischer Truppen in Belgien und Frankreich (1917) oder Frankreich und die Genfer Konvention (1918) eine Reihe pauschaler Vorwürfe; umfassende Fallsammlungen zur Ausplünderung, Misshandlung und schließlich zur Ermordung deutscher Kriegsgefangener sowie eine Dokumentation »verbotener Kriegslisten« sollten sie belegen. Diese Schriften bildeten die Grundlage für etliche weitere propagandistische Publikationen und lieferten zugleich die Blaupausen für die Berichte der Wehrmacht-Untersuchungsstelle während des Zweiten Weltkrieges.

Nach 1918 sollten deutsche Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden. Die Artikel 227 bis 229 des Friedensvertrages von Versailles forderten freie Hand bei der Verfolgung von Verdächtigen. Zwar scheiterte die juristische Aufarbeitung mit den Leipziger Prozessen der Jahre 1921/22 und den eher hilflosen Urteilen belgischer und französischer Gerichte über mutmaßliche deutsche Täter in Abwesenheit. Zurück blieb bei den Besiegten aber einmal mehr das Gefühl der ungerechten Bestrafung – hatte doch die Gegenseite ihre Kriegsverbrecher stillschweigend amnestiert.

1927 legte Deutschland einen eigenen Bericht zum Völkerrecht im Weltkrieg 1914–1918 vor. Seine fünf Bände sollten ex post Kriegsverbrechen der Entente dokumentieren und deren Vorwürfe gegen die deutsche Kriegführung entkräften. Die politisch motivierte Schrift war der vergebliche Versuch, die eigenen Untaten – etwa beim Überfall auf Belgien oder während der folgenden Besatzungsherrschaft – zu exkulpieren. Im Übrigen befand sich Deutschland nicht in der Lage, die Untersuchung von Verbrechen französischer oder englischer Soldaten durchzusetzen.

Die preußische Militär-Untersuchungsstelle, auf deren Material sich das voluminöse Werk stützte, bestand zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr. Sie war im Zuge der Demobilmachung aufgelöst worden. Unter dem entlassenen Personal befand sich auch der damals 38-jährige Kriegsgerichtsrat Johannes Goldsche. Der Berliner Rechtsanwalt hatte sich 1915 als Kriegsfreiwilliger gemeldet und war bis 1918 zum Stellvertretenden Leiter der Untersuchungsstelle aufgestiegen.

Nach dem Krieg kehrte er als Rechtsanwalt und Notar ins Zivilleben zurück. Zwanzig Jahre später erinnerte sich die Wehrmachtführung an ihn. Als die Mobilisierung anlief, berief man am 28. August 1939 auch den fast 60-jährigen Goldsche zum Kriegsdienst ein. Eine Woche später reanimierte Keitel die Untersuchungsstelle, zehn Tage darauf übernahm Feldkriegsgerichtsrat Goldsche ihre Leitung. Ein Kreis hatte sich geschlossen.

Diesmal wollte man den Gegnern zuvorkommen. Deren »Vorsprung in Greuel Propaganda« durfte das Reich »im jetzigen Kriege keinesfalls mehr in Kauf nehmen«, warnte Goldsche, als er der Deutschen Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften im Januar 1941 über Aufgabe und Arbeit seiner Dienststelle berichtete. Daher betrachte man es als »selbstverständliche und wichtige Aufgabe, […] namentliche eidliche Protokolle über schimpfliche oder grausame Behandlung von deutschen Wehrmachtangehörigen den interessierten anderen Stellen des OKW, der Luftwaffe oder Kriegsmarine sowie dem Auswärtigen Amt, der Waffenstillstandskommission, der Sanitäts-Inspektion und anderen Stellen fortlaufend oder periodisch zur Verfügung zu stellen«. Das Material sei »für die amtliche Propaganda von großer Bedeutung«. Denn »ohne entschlossene Propaganda« könne sich »die Wahrheit nicht durchsetzen«.


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 楼主| 发表于 2009-11-15 20:15 | 显示全部楼层
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Wie man diesen Anspruch umzusetzen gedachte, zeigte sich ein weiteres Mal im Krieg gegen die Sowjetunion. Ein Beispiel mag genügen. Am 30. Juni 1941 ermordeten Angehörige der Roten Armee zwischen den Ortschaften Klewań und Broniki in der Ukraine etwa 160 gefangene Wehrmachtsoldaten. Alarmiert durch die Berichte Überlebender, rekonstruierte der Divisionsrichter der 25. Infanteriedivision, der die Mehrzahl der Opfer angehört hatte, in den folgenden Tagen das Massaker, befragte Zeugen und dokumentierte alles durch Protokolle, Fotografien und Filmaufnahmen.

Die Untat von Broniki interessierte jedoch auch an höherer Stelle. Über den Dienstweg reichte der Divisionsstab erste Meldungen über den Vorfall weiter. Wenige Tage später folgten Berichte, die zur Untersuchungsstelle gelangten. Diese setzte die Ermittlungen über mehrere Monate fort und trug eine umfangreiche Akte zusammen. Nachforschungen, ob sich mutmaßliche Täter in deutscher Kriegsgefangenschaft befanden, unterblieben jedoch. Zu einem Prozess kam es ebenso wenig wie zu einer Protestnote an die sowjetische Führung.

Das Material diente einem anderen Zweck: Die Stelle verwendete die Tatortfotos und die Befragungsprotokolle gemeinsam mit Hunderten ähnlicher Dokumente für die Zusammenstellung ihrer »Ersten Niederschrift« über Kriegsverbrechen der russischen Wehrmacht. Die 1942 folgende »Zweite Niederschrift« lieferte weitere Bilder mit grauenvollen Details. Bald nach der Verteilung der ersten Denkschrift an »interessierte amtliche Stellen« griff das Auswärtige Amt den Fall Broniki auf und veröffentlichte ausgewähltes Material dazu in seinem Propagandaband Bolschewistische Verbrechen gegen Kriegsrecht und Menschlichkeit.
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Der Vorgang ist typisch. Lief eine entsprechende Meldung ein, sammelte die Untersuchungsstelle Beweise und Zeugenaussagen, vervollständigte diese, wo nötig, archivierte sie und fertigte aus dem Material thematisch sortierte Fallsammlungen. Das Spektrum reichte von kleineren Delikten, etwa dem Diebstahl von Souvenirs aus dem Besitz deutscher Gefangener oder deren Beschimpfung, bis zu drastischen Verbrechen wie harten, teils unmenschlichen Befragungsmethoden oder anderer brutaler Behandlung.

Die Folterung, Misshandlung und schließlich die Ermordung von Verwundeten und Gefangenen dominierten seit Mitte 1941 unter den Vorfällen an der Ostfront und stechen in Zahl und Grausamkeit deutlich aus der Masse des Materials heraus. Daneben stellte man Dokumentationen zur Seekriegführung zusammen, ebenso zu »völkerrechtswidrigen Bombenabwürfen« und schließlich zu Klagen der Zivilbevölkerung in von Deutschland eroberten Gebieten über das Verhalten alliierter Soldaten.

Dritte, allen voran das Auswärtige Amt, verarbeiteten dieses Material dann in Propagandaschriften. Es entstand eine perfide Verknüpfung. Eine zumeist glaubhafte Schilderung ausgewählter Ereignisse diente der generellen Rechtfertigung der deutschen Kriegspolitik und Kriegführung. So ging es auch in den Schriften zum Russlandfeldzug darum, ihn als unumgänglichen Präventivschlag darzustellen beziehungsweise später als Verteidigungskrieg gegen »die roten Horden« zum »Schutz der abendländischen Kultur« und zur »Erhaltung der europäischen Werte«.

Zu den Leitmotiven dieser Pamphlete zählte die Entmenschlichung der sowjetischen Soldaten. Die Vorwürfe gipfelten in der Unterstellung, Kannibalismus sei in der Roten Armee allgemein üblich und geduldet. Das Ganze war der Versuch, der Sowjetunion eine Doktrin völkerrechtswidriger Kriegführung nachzuweisen, wie sie auf deutscher Seite von Anfang an zum Kern des Vernichtungskrieges gehörte.

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 楼主| 发表于 2009-11-15 20:18 | 显示全部楼层
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Dreizehn »Niederschriften« arbeitete die Untersuchungsstelle bis 1942 aus, sieben allein zum Polenfeldzug, zwei zum Krieg gegen Frankreich, jeweils einen über belgische, niederländische und norwegische »Kriegsrechtsverstöße«, eine Denkschrift über die Kämpfe auf Kreta sowie die beiden Fallsammlungen zum deutsch-sowjetischen Krieg. Ebenso schnell folgten die Propagandaschriften des Auswärtigen Amtes, teils in Übersetzung und mit drastischen Fotos angereichert, um ihre Verbreitung und Wirkung im Ausland zu steigern.

Auch in der zweiten Kriegshälfte, als bereits nichts mehr publiziert wurde, sammelte man – auftragsgemäß und mit einer angesichts der deutschen Verbrechen bemerkenswerten Schizophrenie – unablässig, akribisch und in größter Breite Dokumente über Völkerrechtsverletzungen der wichtigsten Gegner. Die Untersuchungsstelle selbst blieb dabei während des ganzen Krieges ein kleiner Apparat. Ständig gehörten ihr neben Goldsche nur drei weitere, ebenfalls ältere und felddienstuntaugliche Juristen an, denen man bei Bedarf zusätzliches Personal an die Seite stellte.

Da etwa die Hälfte des Archivs der Stelle noch im Krieg verloren gegangen ist, bleiben Schätzungen über das Ausmaß der dokumentierten Verbrechen vage. Man kann annehmen, dass zwischen 1939 und 1945 rund 8000 Fälle verfolgt wurden. Im Vergleich dazu beschäftigte man sich kaum mit den Vorwürfen der Gegenseite, was ja eigentlich auch zu den Aufgaben der Stelle gehörte.

Ein Fall nur ist bekannt: Im Oktober 1943 schaltete das Auswärtige Amt Goldsches Leute ein, um eine britische Anfrage zu beantworten. Sechs Monate zuvor hatten Angehörige des Afrikakorps offenbar zwei britische Kriegsgefangene erschossen und eine Kapitulation vorgetäuscht, um sich einen Vorteil im Gefecht zu verschaffen. Zunächst erging als Zwischenbescheid die Mitteilung des OKW, die deutschen Verbände hätten generell den Befehl, die Haager Landkriegsordnung zu beachten. Dies allein entkräfte bereits alle Vorwürfe.

Darüber hinaus ließ der Wehrmachtführungsstab verlauten, dass die Kriegslage eine Aufklärung der Vorwürfe unmöglich mache (das Afrikakorps hatte im Mai 1943 kapituliert). Die Untersuchungsstelle legte schließlich eine Auswahl von Akten mit vergleichbaren Vorwürfen gegen britische Einheiten vor und lieferte so dem Auswärtigen Amt Material für eine Erwiderung ohne direkten Sachbezug, die man ein Jahr später – im September 1944 – an die Gegenseite übermittelte.

Nach dem »Endsieg« will man der Welt ein neues Kriegsrecht diktieren

Jede anderweitige Nutzung der Akten, etwa zu Schulungszwecken, blieb marginal. Gleiches deutet der einzige in den Quellen aufscheinende Zweck der Arbeit an, der über den Krieg hinausreichte: Die Fallsammlung sollte nach dem »Endsieg« Ausgangspunkt für ein neues, der Völkergemeinschaft vom »Dritten Reich« diktiertes Kriegsrecht werden. Dieses Unternehmen wurde seit 1940 durch einen vor allem mit Veteranen besetzten Sachverständigenausschuss verfolgt. Man wollte Revanche für die nach dem Ersten Weltkrieg erlittenen Demütigungen und sie den Alliierten mit gleicher Münze heimzahlen.

Am Ende kam, wie man weiß, alles anders. Während der von Hitler zu seinem Nachfolger bestimmte Großadmiral Karl Dönitz noch nach der Kapitulation anordnete, weiterhin etwaige Völkerrechtsverstöße der Alliierten zu registrieren, fertigten die in Flensburg gestrandeten Reste der Wehrmacht-Rechtsabteilung Mitte Mai 1945 ein Gutachten an. Darin beschäftigten sie sich mit der Frage, was die Alliierten wohl im Hinblick auf die deutsche Kriegführung unter Kriegsverbrechen verstehen würden – und inwieweit sich ein »Führerbefehl« zur Konstruktion eines rettenden Befehlsnotstandes eigne.

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 楼主| 发表于 2009-11-15 20:18 | 显示全部楼层
Die Untersuchungsstelle geriet rasch in Vergessenheit. Ihre Angehörigen tauchten ins Zivilleben ab, Goldsche starb 1953. Was von ihrem Archiv den Krieg überstanden hatte, wanderte mit den übrigen Akten der Wehrmacht zunächst in die USA und wurde erst Ende der sechziger Jahre an Deutschland zurückgegeben. Seither haben sich nur drei Autoren intensiv mit diesen Quellen befasst.

In den siebziger Jahren prüften der amerikanische Jurist und Historiker Alfred de Zayas und der niederländische Völkerrechtler Walter Rabus die Authentizität der von Goldsche und seinen Mitarbeitern gesammelten Berichte und konnten diese nach umfangreichen Recherchen bestätigen. Das erhaltene Material ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gefälscht.
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Diesen Umstand jedoch instrumentalisierte de Zayas, um der Militärjustiz, insbesondere aber der Wehrmacht-Rechtsabteilung – die immerhin verbrecherische Befehle wie den Gerichtsbarkeitserlass für das »Unternehmen Barbarossa« ausgearbeitet hatte –, Distanz, fast schon eine Opposition zum Nationalsozialismus und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zu bescheinigen. Kritische Forschungen, wie etwa die des Freiburger Militärhistorikers Manfred Messerschmidt, haben inzwischen die »Insel des Rechts im Unrechtsstaat«, die de Zayas gesichtet zu haben glaubte, wohlbegründet ins Reich der Legenden verwiesen.

Zwanzig Jahre später blies Franz W. Seidler, Historiker an der Münchner Bundeswehrhochschule, mit einer »Edition« aus dem Material der Untersuchungsstelle unter dem Titel Verbrechen an der Wehrmacht zum Angriff auf die viel diskutierte Wehrmachtausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Seidler folgte dabei bemerkenswert deutlich den Mustern der NS-Propaganda, indem er die schon im Krieg vom Auswärtigen Amt vertretene These der planmäßig völkerrechtswidrigen Kriegführung der Roten Armee aufgriff und durch den Abdruck von Auszügen aus den Fallsammlungen zu belegen versuchte. So dienten die Akten letztlich der Rechtfertigung des Hitlerschen Vernichtungskrieges. Und so treffen wir bei Seidler auch ein weiteres Mal auf die schrecklichen Ereignisse bei Broniki, 1997 nicht anders in Szene gesetzt als 1941.

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den 226 erhaltenen Aktenbänden der Wehrmacht-Untersuchungsstelle und ihrer Arbeit steht immer noch aus. Sie könnte zeigen, wie illusorisch die Einhegung von Gewalt im Krieg bleibt, wozu der Mensch fähig ist – und welchen Missbrauch verbrecherische Regime mit Dokumenten des Schreckens treiben.

Der Autor ist Historiker und lehrt an der RWTH Aachen
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