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发表于 2009-11-15 20:18
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Dreizehn »Niederschriften« arbeitete die Untersuchungsstelle bis 1942 aus, sieben allein zum Polenfeldzug, zwei zum Krieg gegen Frankreich, jeweils einen über belgische, niederländische und norwegische »Kriegsrechtsverstöße«, eine Denkschrift über die Kämpfe auf Kreta sowie die beiden Fallsammlungen zum deutsch-sowjetischen Krieg. Ebenso schnell folgten die Propagandaschriften des Auswärtigen Amtes, teils in Übersetzung und mit drastischen Fotos angereichert, um ihre Verbreitung und Wirkung im Ausland zu steigern.
Auch in der zweiten Kriegshälfte, als bereits nichts mehr publiziert wurde, sammelte man – auftragsgemäß und mit einer angesichts der deutschen Verbrechen bemerkenswerten Schizophrenie – unablässig, akribisch und in größter Breite Dokumente über Völkerrechtsverletzungen der wichtigsten Gegner. Die Untersuchungsstelle selbst blieb dabei während des ganzen Krieges ein kleiner Apparat. Ständig gehörten ihr neben Goldsche nur drei weitere, ebenfalls ältere und felddienstuntaugliche Juristen an, denen man bei Bedarf zusätzliches Personal an die Seite stellte.
Da etwa die Hälfte des Archivs der Stelle noch im Krieg verloren gegangen ist, bleiben Schätzungen über das Ausmaß der dokumentierten Verbrechen vage. Man kann annehmen, dass zwischen 1939 und 1945 rund 8000 Fälle verfolgt wurden. Im Vergleich dazu beschäftigte man sich kaum mit den Vorwürfen der Gegenseite, was ja eigentlich auch zu den Aufgaben der Stelle gehörte.
Ein Fall nur ist bekannt: Im Oktober 1943 schaltete das Auswärtige Amt Goldsches Leute ein, um eine britische Anfrage zu beantworten. Sechs Monate zuvor hatten Angehörige des Afrikakorps offenbar zwei britische Kriegsgefangene erschossen und eine Kapitulation vorgetäuscht, um sich einen Vorteil im Gefecht zu verschaffen. Zunächst erging als Zwischenbescheid die Mitteilung des OKW, die deutschen Verbände hätten generell den Befehl, die Haager Landkriegsordnung zu beachten. Dies allein entkräfte bereits alle Vorwürfe.
Darüber hinaus ließ der Wehrmachtführungsstab verlauten, dass die Kriegslage eine Aufklärung der Vorwürfe unmöglich mache (das Afrikakorps hatte im Mai 1943 kapituliert). Die Untersuchungsstelle legte schließlich eine Auswahl von Akten mit vergleichbaren Vorwürfen gegen britische Einheiten vor und lieferte so dem Auswärtigen Amt Material für eine Erwiderung ohne direkten Sachbezug, die man ein Jahr später – im September 1944 – an die Gegenseite übermittelte.
Nach dem »Endsieg« will man der Welt ein neues Kriegsrecht diktieren
Jede anderweitige Nutzung der Akten, etwa zu Schulungszwecken, blieb marginal. Gleiches deutet der einzige in den Quellen aufscheinende Zweck der Arbeit an, der über den Krieg hinausreichte: Die Fallsammlung sollte nach dem »Endsieg« Ausgangspunkt für ein neues, der Völkergemeinschaft vom »Dritten Reich« diktiertes Kriegsrecht werden. Dieses Unternehmen wurde seit 1940 durch einen vor allem mit Veteranen besetzten Sachverständigenausschuss verfolgt. Man wollte Revanche für die nach dem Ersten Weltkrieg erlittenen Demütigungen und sie den Alliierten mit gleicher Münze heimzahlen.
Am Ende kam, wie man weiß, alles anders. Während der von Hitler zu seinem Nachfolger bestimmte Großadmiral Karl Dönitz noch nach der Kapitulation anordnete, weiterhin etwaige Völkerrechtsverstöße der Alliierten zu registrieren, fertigten die in Flensburg gestrandeten Reste der Wehrmacht-Rechtsabteilung Mitte Mai 1945 ein Gutachten an. Darin beschäftigten sie sich mit der Frage, was die Alliierten wohl im Hinblick auf die deutsche Kriegführung unter Kriegsverbrechen verstehen würden – und inwieweit sich ein »Führerbefehl« zur Konstruktion eines rettenden Befehlsnotstandes eigne.
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