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民主和自由,会把我们变成卖淫大国。
和当年“共产共妻”的宣传没什么两样。换了个方向,还是一样的逻辑。
不卖淫领不到失业救济金的事,难以让人相信,最好给出2005年《每日电讯报》的原文链接。 ...
flying_xxx 发表于 2009-11-24 13:49
http://www.emma.de/394.html
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Arbeitsamt vermittelt Prostituierte!
Seit der Gesetzesreform vermittelt die Bundesagentur für Arbeit „Sexarbeiterinnen“ an Bordelle. Mehr noch: Laut Sunday Telegraph hat eine Berliner Arbeitsagentur einer Kellnerin einen Job als Prostituierte zugewiesen und mit Leistungskürzungen gedroht.
Es war ausgerechnet eine britische Journalistin,die das Ganze ins Rollen brachte. Die deutschen Medien schienen nochnicht gemerkt zu haben, wie brisant die Folgen der vor drei Jahren inKraft getretenen Reform des Prostitutionsgesetzes sein können. Dadurch,dass aus Prostituierten mit dem 1.Januar 2002 „Sexarbeiterinnen“wurden, sind für das Gewerbe „Sexarbeit“ nun auch die Arbeitsagenturenzuständig. Ganz wie in Holland, wo Arbeitsämter seit der Legalisierung der Prostitution im Oktober 2000 Prostituierte vermitteln.
Am 20. Januar erschien im Sunday Telegraph Clare Chapmans Artikel,in dem die Deutschland-Korrespondentin den Fall einer Kellnerin ausBerlin schildert. Die 25-jährige Programmiererin war bereits längerarbeitslos und fiel nun unter die neuen Hartz IV-Regelungen, musstealso eine „zumutbare“ Arbeit annehmen, um Anspruch auf das so genannteArbeitslosengeld II zu haben. Die Frau hatte ihrer zuständigen BerlinerArbeitsagentur angegeben, sie habe früher in Cafés gekellnert und könnedas auch wieder tun. Daraufhin bekam sie einen Brief mit einemJobangebot. Als sie dort anrief, merkte sie schnell, dass es sich beidem potentiellen Arbeitgeber um ein Bordell handelte. Sie weigertesich, sich dort vorzustellen. Laut Sunday Telegraph drohen der Frau,die sich nicht prostituieren will, nun Konsequenzen: die Kürzung oder komplette Streichung ihres Arbeitslosengeldes.
„Nach der seit 1.Januar 2005 bestehenden Rechtslagemüssen Empfänger von Arbeitslosengeld II jede Arbeit annehmen, dienicht gesetzes- oder sittenwidrig ist“, bestätigt die
Hamburger Rechtsanwältin Mechthild Garweg, die auf Arbeitsamts-Klagen spezialisiert ist. „Undseit 2002 ist nach deutschem Recht auch der Beruf der Prostituiertennicht mehr sittenwidrig. Also können Frauen solche Arbeitsangebotenicht mehr ablehnen, ohne die Streichung ihrer Gelder zu riskieren. Dasmag unglaublich klingen, ist aber derzeitig gültige Rechtslage.“
Unglaublich? Nein, nur folgerichtig. Es war nach der Gesetzesreform,die Prostitution zum „Beruf wie jeder andere“ erklärte, schließlich nureine Frage der Zeit, bis der „Arbeitsplatz Prostitution“ (O-Ton derDienstleistungs-Gewerkschaft Ver.di) ein „Arbeitsplatz wie jederandere“ würde.
Nach der Reform musste die Bundesagentur das bis dato bestehende„Vermittlungsverbot“ von Prostituierten aufheben. Seitdem übernehmendie Arbeitsämter die Vermittlung von Prostituierten an Bordellbetreiberauf Staatskosten. Zur großen Freude der Prostitutions-Lobby. „Bordelleund Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- undSozialversicherung, dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durchdas Arbeitsamt“, fordert prompt der ‚Bundesverband sexuellerDienstleistungen‘. Alles andere sei eine „Diskriminierung vonProstituierten“.
In Nürnberg beschwichtigt man derweil. Es würden nur solche Frauen vermittelt, die ausdrücklich angeben, als Prostituierte arbeiten zu wollen. „VölligerNonsens“ sei dagegen, dass Frauen, die ein Arbeitsangebot im BereichProstitution ablehnen, die Gelder gestrichen werden, so Pressesprecher Ulrich Waschki. „Wenneiner Frau ein solches Angebot unterbreitet wird, dann kann das nurdaran liegen, dass das Bordell oder der Nachtclub der Arbeitsagenturverschwiegen haben, um welche Art Etablissement es sich handelt.“
Zweitens dürfe eine Arbeit „aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden“.Das steht in der Tat in den Sozialgesetzbüchern II und III, dieArbeitslosengeld II beziehungsweise die Arbeitslosenversicherungregeln. Allerdings: Dass auch „Sexarbeit“ ein solcher „wichtiger Grund“sein könnte, hat der rotgrüne Gesetzgeber keinesfalls festgeschrieben.
Das hat erst die Bundesagentur für Arbeit in einer internen „Durchführungsanweisung“ getan: „Ein wichtiger Grund kann die nichtvorhandene Bereitschaft sein, Prostitution auszuüben“, steht dort. „Selbstverständlich darf niemand, der das nicht will, in Dienstleistungen im Erotikbereich vermittelt werden“, erklärt Pressesprecher Waschki. „Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, dass so etwas nicht möglich ist.“
Gesellschaftlicher Konsens? Der kann sich ändern. „Esgibt keine gesicherte gesetzliche Grundlage, auf der eine vomArbeitslosengeld II betroffene Frau eine Vermittlung im Bereich dersexuellen Dienstleistungen ablehnen kann“, stellt Anwältin Garwegfest. Zumal die Grauzone groß ist. „Wenn eine Frau mal als Tänzeringearbeitet hat – warum sie dann nicht in einen Job als Table-Dancerinvermitteln?“
Das Fazit der Juristin: „Die Selbstverpflichtung derArbeitsagentur ist ohne förmliches Verfahren jederzeit abänderbar. VomGesetzgeber gewollt oder ‚nur‘ übersehen – fest steht: Wenn derGesetzgeber dieses Ergebnis nicht gewollt hat und eine klare Rechtslageschaffen will, ist er aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu schließen.“
Wer hätte es vor einigen Jahren überhaupt für möglich gehalten, dassdeutsche Arbeitsagenturen Bordellbetreibern Prostituierte vermitteln?Und wer garantiert, dass nicht so manche verzweifelte arbeitslose Fraudurch die Salonfähigkeit der „Sexarbeit“ dazu verleitet wird – oder gargedrängt – den Schritt in die Prostitution zu tun?
EMMA Mai/Juni 2005 |
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